Logo - Hochschule Fresenius - University of Applied Sciences

Studium für die Rente anrechnen lassen: Geht das und lohnt es sich?

26.03.2025

Noah Sommerfeld

Zwei Studentinnen sitzen auf einer Bank auf dem Campus der Hochschule Fresenius.

Ein Bachelorstudium dauert im Schnitt zwischen sechs und acht Semestern, was drei bis vier Jahren entspricht. In dieser Zeit kannst du nicht normal arbeiten, was vom Gesetzgeber berücksichtigt wird. Du kannst dir die Zeit deines Studiums als Anrechnungszeit für die Rente berücksichtigen lassen. Die Deutsche Rentenversicherung hat dafür klare Regeln definiert. Bei uns erfährst du, wie du dein Studium für die Rentenberechnung anerkennen lassen kannst.

Eine gute und eine schlechte Nachricht für deine Rente

Beginnen wir mit der guten Nachricht: Du musst während des Studiums keine Beiträge in die Rentenkasse zahlen, um die Zeit angerechnet zu bekommen.

Jetzt kommt die schlechte Nachricht: Es gibt seit 2009 keine Entgeltpunkte mehr für ein Studium. Deine Rente wird also nicht erhöht.

Aber du sammelst Wartejahre, die dabei helfen können, die „Große Wartezeit“ von 35 Jahren zu erreichen und Rentenkürzungen im Alter zu vermeiden.

Ab wann du dir das Studium anrechnen lassen kannst

Der früheste Zeitraum für den Beginn der Anrechnung deines Studiums ist der 17. Geburtstag. Bist du beim Antritt deines Studiums jünger, würde die Zeit davor nicht zählen. Das ist aber unrealistisch, im Mittel sind Studierende mindestens volljährig, oft sogar schon über 20 Jahre alt.

Solltest du ab dem 16. Geburtstag bereits studieren und die Zeiten nicht angerechnet bekommen, hast du trotzdem noch eine Chance. Du kannst freiwillige Rentenbeiträge nachzahlen und dir die Zeit doch noch sichern. Das ist bis zu deinem 45. Lebensjahr möglich. Ob sich das lohnt, musst du aber im Einzelfall prüfen.

Welches Studium zählt später für die Rente?

Anrechnungsfähig sind alle Studiengänge, die du an einer Universität, einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer Fachhochschule absolvierst. Wenn du an der Hochschule Fresenius studierst, kannst du dir folglich alle Semester eines Vollzeitstudiums bis zu insgesamt acht Jahre anrechnen lassen.

Übrigens: Du musst keinen erfolgreichen Abschluss nachweisen, sondern gegenüber der Rentenkasse nur deine Studiendauer belegen. Schon der Versuch, deine akademische Laufbahn zu starten, wird also gewürdigt!

Wird das Studium automatisch angerechnet?

Bist du berufstätig und über das Unternehmen bei der Rentenversicherung angemeldet, zählen die geleisteten Jahre automatisch. Im Studium ist das anders, die Zeiten werden nicht automatisiert erfasst. Du musst sie manuell nachtragen lassen, da du sonst Lücken in deinem Rentenkonto vorfindest. Im Rahmen einer Kontenklärung kannst du für die Eintragung sorgen.

Du bekommst regelmäßig eine Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung zugeschickt. Das passiert ab deinem 27. Geburtstag und nur dann, wenn du bereits fünf Jahre Beiträge geleistet hast. Einmal pro Jahr landet das Dokument in der Post. Spätestens jetzt solltest du dich um die Kontenklärung kümmern, wenn deine Studienzeit bisher nicht hinterlegt ist. Wir sagen dir, wie du dafür vorgehst.

So beantragst du eine Kontenklärung mit Eintragung deiner Studienzeiten

Du kannst den Antrag für die Kontenklärung entweder per E-Dokument oder Post bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen.

Hierfür benötigst du folgende Informationen:

  • Deine Versicherungsnummer, die du auf Gehaltsnachweisen, Renteninformationen oder in deinem Sozialversicherungsnachweis findest
  • Nachweise über deine Studienzeit
  • Nachweise über Auslandsaufenthalte im Studium, die anrechnungsfähig sind
  • Sonstige Nachweise, die zu einer Kontenklärung erforderlich sind (z. B. Geburtsurkunden deiner Kinder)

Nachdem du alle Unterlagen bereitgelegt hast, klickst du dich einfach durch das E-Formular und füllst es Schritt für Schritt aus. Für dich sind die Nachweise des Studiums interessant. Lade deinen Studiennachweis hoch und reiche den Antrag dann bei der Rentenkasse ein.

Hast du dein Studium erfolgreich abgeschlossen, dient dein Abschlusszeugnis als Nachweis. Ansonsten nutzt du Immatrikulationsnachweise oder auch eine ausgestellte Bescheinigung der Hochschule über deine Studienzeiten.

Der Nebenjob im Studium landet ebenfalls im Rentenkonto

Bist du während deines Studiums berufstätig oder übernimmst einen Job als Werkstudent:in, werden diese Zeiten bereits deinem Rentenkonto zugefügt und du sammelst auch Rentenpunkte, sofern ordnungsgemäß Beiträge für dich abgeführt werden.

Du wirst per Post regelmäßig deine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung erhalten. Sie setzt dich darüber in Kenntnis, welche Informationen an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt werden.

Die geleisteten Beiträge und die Arbeitszeiten werden dir gutgeschrieben und zählen bereits für die Rente. Bewahre die Unterlagen und Meldebescheinigungen gut auf, denn sie helfen dir später einmal bei der Klärung deiner Zeiten und Rentenpunkte.

Übrigens: Anrechnungszeiten des Studiums und des Nebenjobs schließen einander nicht aus. Die Studienzeit ist wunderbar geeignet, um Lücken im Rentenkonto zu füllen. Du kannst sie jederzeit hinzufügen lassen, auch wenn du dein Studium beendet hast und erst Jahre später wieder daran denkst.

Was passiert bei längeren Studienzeiten?

Hast du länger als acht Jahre studiert, überschreitest du die Maximalgrenze der Anrechnung. Um keine Lücken im Rentenkonto zu haben, kannst du freiwillige Rentenbeiträge bezahlen. Sie schließen die Lücken und werden dir dann angerechnet.

Wichtig: Hierfür hast du maximal bis zu deinem 45. Lebensjahr Zeit, danach kannst du vorhandene Lücken, die durch ein sehr langes Studium entstanden sind, nicht mehr ausgleichen.

Kann ich Bachelor- und Masterstudium anrechnen lassen?

Die Art des Studiums spielt keine Rolle. Selbst wenn du zwei Studiengänge angefangen und nach zwei Semestern abgebrochen hast, kannst du dir diese Zeiten anrechnen lassen.

Absolvierst du dann auch noch ein drittes Studium, zählt es ebenfalls. Entscheidend ist nur, dass du zum Eintritt ins Studium mindestens 17 Jahre alt warst und du acht Jahre insgesamt nicht überschreitest.

Woher bekomme ich das Rentenkonto für die Anrechnung?

Um ein Rentenkonto musst du dich nicht selbst bemühen, du erhältst es automatisch, sobald du deinen ersten Job antrittst. Dabei kann es sich um einen Minijob, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Werkstudierendenstelle handeln. Du erhältst unaufgefordert einen Sozialversicherungsausweis, der lebenslange Gültigkeit behält. Er enthält deine Versicherungsnummer.

Damit du überhaupt Anspruch auf eine Altersrente hast, musst du mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt haben oder Zeiten angerechnet bekommen. Dabei kann es sich auch um Studienzeiten handeln. 

Hast du beispielsweise acht Jahre studiert und dich danach ohne Rentenversicherungspflicht selbstständig gemacht, hast du trotzdem Anspruch auf eine Rente. Kommen auf deinem Rentenkonto weniger als fünf Jahre zusammen, erhältst du keine Altersrente.

Wichtig: Gehst du direkt nach der Schule ins Studium über, hast du noch kein Rentenkonto. Es wird erst dann für dich eröffnet, wenn du einen Job antrittst!

Welche Zeiten zählen außerhalb des Studiums und Berufs für die Rente?

Im Studium zahlst du keine Rentenversicherungsbeiträge, die Zeiten werden dir aber trotzdem angerechnet. Das Studium ist nicht die einzige beitragsfreie Zeit, die für deine spätere Rente relevant ist. 

Anrechnungsfähig sind außerdem:

  • Pflegezeiten für Familienmitglieder
  • Kindererziehung
  • Bezugszeiten von Sozialleistungen
  • Zeiten, für die du Geld freiwillig eingezahlt hast
  • Ausbildungszeiten
  • Zivil- und Wehrdienst bzw. Bundesfreiwilligendienst

Unser Tipp für dich: Kümmere dich rechtzeitig um die Kontenklärung, auch wenn niemand in jungen Jahren gern schon an die Rente denkt. Selbst wenn deine gesetzliche Altersrente alleine vermutlich später einmal nicht ausreicht, um deinen Lebensstandard zu halten, zählt am Ende jeder Euro!

Fazit: Unbedingt machen!

Ein Studium für die Rente anrechnen zu lassen, ist definitiv sinnvoll, auch wenn du dadurch keine direkten Rentenpunkte erhältst. Durch die Anerkennung deiner Studienzeit sicherst du dir wertvolle Wartejahre, die für eine abschlagsfreie Rente entscheidend sein können. Besonders wichtig ist dabei, aktiv zu werden und deine Studienzeiten manuell bei der Deutschen Rentenversicherung eintragen zu lassen, um Lücken im Rentenkonto zu vermeiden. Beachte die Fristen und Voraussetzungen, sammle notwendige Nachweise und prüfe rechtzeitig die Möglichkeit freiwilliger Beitragszahlungen. So legst du schon heute den Grundstein für eine bessere Absicherung im Alter.