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Prüfungen in verschiedenen Formen gehören zum Studium dazu. Vom ersten Semester an schreibst du Hausarbeiten und Klausuren oder hältst Vorträge und Präsentationen. Für jede Prüfungsleistung musst du dich über das Service-Portal anmelden. Doch was passiert, wenn du mal einen Prüfungstermin verpasst? Tim Kraushaar leitet das Prüfungsamt an der Hochschule Fresenius in Berlin und erklärt, was du beim Thema Prüfungen beachten solltest.
„Wir vom Prüfungsamt bieten unseren Studierenden jedes Semester Infoveranstaltungen zu Prüfungsthemen an und versenden Mails mit wichtigen Informationen direkt an die Hochschul-Postfächer“, erklärt Tim Kraushaar und fügt hinzu: „Darüber hinaus sollte man sich auch darüber im Klaren sein, was für Prüfungen man denn überhaupt ablegen muss und wie die jeweiligen Bedingungen aussehen. Bei einer Klausur läuft das Ganze eben ein wenig anders ab als bei einer Hausarbeit.“ Um alle Informationen zu erhalten und nachlesen zu können, ist es wichtig, dass du regelmäßig deine Studierendenmail checkst. So gehen keine Infos verloren! Zu vielen Themen stellt das Prüfungsamt auch Leitfäden in ILIAS bereit.
Der Appell des Prüfungsamtleiters lautet darüber hinaus: „Schau dir deine Module genau an und verschaffe dir eine Übersicht über die Prüfungen, die du im Semester ablegen musst. Hier ist der Studienverlaufsplan, den es zu jedem Studienprogramm gibt ganz hilfreich. Anmelden musst du alles von der Präsentation über Hausarbeit bis zur Klausur. Als Prüfungstermin gilt beispielsweise bei einer Hausarbeit der Abgabetermin und bei einer Klausur der Tag, an dem du die Arbeit schreibst. Für die Anmeldungen gibt es Fristen, die du unbedingt einhalten musst, um an einer Prüfung teilzunehmen. Das gilt umgekehrt übrigens auch für das Abmelden im Krankheitsfall oder aus anderen Gründen.“
Falls du zu einer Prüfung angemeldet bist und wegen Krankheit nicht teilnehmen kannst, musst du ein paar Dinge beachten, damit du keinen unverschuldeten Fehlversuch verbuchst. „Viele Studierende schicken uns eine Krankmeldung vom Arzt, was aber leider nicht ausreicht. Der gelbe Schein vom Arzt ist in der Regel eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, aber keine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung“, erklärt Tim Kraushaar. Das bedeutet, vereinfacht gesagt, wenn du einen gebrochenen Arm hast, kannst du vielleicht deiner Arbeit im Supermarkt oder anderswo nicht mehr nachgehen, bist aber im Zweifel in der Lage, eine Prüfung zu schreiben.
Betrifft der Knochenbruch deine Schreibhand oder liegst du mit Fieber im Bett, bist du prüfungsunfähig. Der Arzt muss dir daher deine Prüfungsunfähigkeit attestieren. Dieses Attest legst du fristgerecht beim Prüfungsamt vor und du bist für die Prüfung entschuldigt. Tim Kraushaar fügt hinzu: „Eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung kann übrigens nicht rückwirkend ausgestellt werden! Das Attest muss vor oder an dem Tag der Prüfung ausgestellt werden. Darüber hinaus gibt es ein Formular zur Anrechnung der Prüfungsunfähigkeit. Dieses muss auch ausgefüllt und an uns geschickt werden, damit wir prüfen können, ob das Attest anerkannt werden kann. Wenn man dem Prozess folgt, handelt man sich auch keinen Fehlversuch ein.“
Prüfungsleistungen können ganz unterschiedlich sein und von Studiengang zu Studiengang und von Modul zu Modul variieren. Wichtig ist es daher, dass du dir im Klaren bist, wo du die Infos findest und wen du im Zweifel fragen kannst. Tim Kraushaar fasst daher die drei wichtigsten Tipps zusammen:
„Um in Regelstudienzeit fertig zu werden und sich keine unnötigen Fehlversuche einzuhandeln, ist es wichtig, dass die Studierenden
Wer bei der Organisation der Prüfungen Hilfe benötigt, kann sich jederzeit an das Prüfungsamt am jeweiligen Standort wenden und Fragen stellen. Viele Antworten gibt es jedoch schon in Mailings, in Infoveranstaltungen oder auf an Aushängen.
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