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Der BAföG-Ratgeber: Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Höhe & Rückzahlung der Leistungen!

01.08.2024

Noah Sommerfeld

Zwei Studentinnen sitzen auf einer Bank auf dem Campus der Hochschule Fresenius.

Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) unterstützt junge Menschen finanziell während des Studiums, der Schulzeit oder der Ausbildung. Darüber hinaus hast du jetzt die Möglichkeit, eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro zu beantragen, wenn du aus einer Familie mit wenig Geld kommst. Was du rund ums BAföG wissen musst, wie du deinen Antrag stellst und welche Besonderheiten es gibt, verraten wir dir in unserem XXL-Ratgeber!

Wer hat eigentlich einen Anspruch auf BAföG?

Fehlt dir das Geld für deinen Lebensunterhalt, deine Studiengebühren oder deine eigene Wohnung, hast du grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf BAföG. Das trifft aber nur dann zu, wenn auch deine Familie nicht in der Lage ist, die Kosten für dein Studium zu tragen. Es gibt klare Verdienstgrenzen für dich und deine Eltern, die regelmäßig angepasst werden.

Ob du gerade eine Ausbildung oder ein Studium absolvierst, spielt keine Rolle. BAföG kann immer dann genehmigt werden, wenn du an einer der folgenden Ausbildungsstätten tätig bist:

  • Studium: Hochschule, Universität, Fachhochschule, Akademie
  • Ausbildung: Fachschule, Berufsaufbauschule, Berufsfachschule, Berufskolleg
  • Schule: Staatliche Schulen, Abendhaupt- und Realschulen, Kollegs sowie Abendgymnasien

Grundsätzlich werden nur Vollzeitstudiengänge gefördert und auch nur das erste Studium wird unterstützt. Eine Ausnahme ist es, wenn dein Zweitstudium direkt auf dem Erststudium aufbaut. Entscheidest du dich also nach deinem Bachelor für ein anschließendes Masterstudium, kann dein Anspruch auf BAföG bestehen bleiben.

Tipp: Möchtest du dein Studium an einer privaten Hochschule absolvieren, informiere dich über die staatliche Anerkennung. Nur dann hast du einen rechtlichen Anspruch auf BAföG. Die Hochschule Fresenius ist nicht nur staatlich anerkannt und akkreditiert, sondern gehört auch zu den Kooperationspartnern von meinBAföG. Was dahintersteckt und wie dir diese Kooperation den Alltag erleichtert, erfährst du weiter unten.

Grundvoraussetzungen für den Anspruch auf BAföG

Erfüllst du die obigen Kriterien (Vollzeitstudium, anerkannte Ausbildungsstätte, finanzieller Bedarf), gilt es zwei weitere Punkte zu beachten:

  • Dein Alter: Beim Eintritt ins Studium darf dein Alter höchstens 45 Jahre betragen. Beantragst du BAföG als Schüler:in, bist du erst ab der 10. Klasse berechtigt, sofern du nicht bei deinen Eltern lebst.
  • Deine Staatsangehörigkeit: Für den Anspruch auf BAföG musst du die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Bist du nicht im Besitz eines deutschen Passes, gibt es andere staatliche Zuschüsse. Das Auslandsamt oder die Berater:innen deiner Hochschule können dir bei der Ermittlung deines Bedarfs weiterhelfen.

Tipp: Auch bei BAföG-Bezug hast du die Möglichkeit, ein Auslandssemester zu absolvieren. Mit dem Auslands-BAföG wird dieser Teil deines Studiums gefördert.

BAföG ist eine Erleichterung für Studierende mit wenig bis gar keinem Geld.

Wie viel dürfen Studierende und ihre Familien verdienen?

Grundsätzlich dient BAföG dazu, dein Studium zu finanzieren, wenn du oder deine Familie keine Möglichkeiten dazu habt. Während deiner ersten Ausbildung oder deines Studiums müssen deine Eltern Unterhalt für dich bezahlen, selbst wenn du nicht mehr zu Hause lebst und schon volljährig bist. 

Nicht nur deine Eltern, sondern auch dein:e eingetragene Lebenspartner:in oder dein:e Ehepartner:in sind dir gegenüber unterhaltsverpflichtet. Ist das Einkommen zu hoch, sinkt dein Anspruch auf BAföG.

Stellst du den Antrag, benötigst du Einkommensnachweise deiner Eltern und/oder deines Partners bzw. deiner Partnerin. Maßgeblich ist der Steuerbescheid, der im Kalenderjahr vor deiner Antragstellung ausgestellt wurde. Sollte sich das Einkommen während dieses Zeitraums deutlich reduziert haben, ist ein Nachweis hierüber möglich und du kannst mehr BAföG erhalten.

Sowohl deinen Eltern als auch deiner Ehepartnerin oder deinem Ehepartner stehen Freibeträge zu, die nicht auf deinen BAföG-Anspruch angerechnet werden. Diese ändern sich zum Wintersemester 2024/2025 nach oben. Es kann jedes Jahr Anpassungen geben, sodass du dich vor der Antragstellung immer nach den geltenden Zahlen erkundigen solltest.

Hier eine Übersicht ab dem Wintersemester 2024/2025:

  • Verheiratete Eltern: Hier gilt ein Freibetrag von 2.540 Euro
  • Alleinstehende Eltern: Hier gilt (pro Person) ein Freibetrag von 1.690 Euro
  • Ehepartner:in: Hier gilt ein Freibetrag von 1.690 Euro
  • Stiefelternteil: Hier gilt ein Freibetrag von 850 Euro

Wichtig zu wissen: Jedes unterhaltspflichtige Kind deiner Eltern oder deiner Partnerin/deines Partners erhöht den Freibetrag um 770 Euro.

Die Einkommensgrenzen wirken oft sehr streng, allerdings gibt es viele Faktoren, die zu berücksichtigen sind. Deine Eltern haben die Möglichkeit, Sozialabgaben, Beiträge zur Riesterrente oder auch Werbungskosten von ihren Einkünften abzuziehen.

Einbußen sind ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von ca. 44.000 Euro bei verheirateten Eltern zu erwarten. Eine Teilförderung ist aber auch dann noch möglich, wenn deine Eltern zusammen über 50.000 Euro (brutto/Jahr) verdienen. Ab einem Jahreseinkommen von 70.000 Euro ist es unwahrscheinlich, dass du noch einen Anspruch hast.

Tipp: Haben deine Eltern Vermögen, ist das für die Gewährung von BAföG nicht relevant. Lediglich Einkommen, das aus Vermögen generiert wird, ist entscheidend. Bekommen deine Eltern z. B. Miete für eine Eigentumswohnung, gehört diese zum Einkommen. Der Wert der Wohnung hingegen wird nicht angerechnet.

So viel darfst du parallel zum BAföG-Bezug verdienen und sparen

Das Vermögen deiner Eltern ist für die Berechnung deines BAföG-Anspruchs unerheblich, dein eigenes allerdings nicht. Bist du unter 30 Jahre alt und hast bereits Geld auf der hohen Kante, musst du bis zu 15.000 Euro davon für dein Studium aufbringen.

Hast du Kinder oder eine:n Ehepartner:in, erhöht sich der Freibetrag um 2.300 Euro (pro Person). Bist du bereits über 30 Jahre alt, wenn du dein Studium beginnst, dürfen deine Ersparnisse bis zu 45.000 Euro betragen.

Verdienst du selbst bereits Geld oder erhältst in der Ausbildung eine Vergütung, hast du keinen BAföG-Anspruch. Bei einem Minijob gibt es Ausnahmen, bis zu 520 Euro/Monat (inklusive Sozialabgaben und Pauschale für Werbungskosten) darfst du anrechnungsfrei dazuverdienen. Gemessen wird das auf ein Jahr, die maximale Jahresgrenze liegt bei 6.240 Euro pro Jahr. Wenn du in den Semesterferien kurzfristig mehr verdienst, während des Semesters aber nicht, bleiben deine Freibeträge erhalten.

Wichtig: Wenn du ein Pflichtpraktikum absolvierst und hierfür Geld erhältst, gelten die monatlichen Freibeträge nicht. Die gesamte Vergütung wird auf dein BAföG angerechnet.

Hast du ein Stipendium bekommen, gilt ein pauschaler Freibetrag von 300 Euro. Alles, was darüber liegt, wird auf dein BAföG angerechnet. Das gilt nicht, wenn dein Stipendium an einen bestimmten Zweck gebunden ist. Bist du beispielsweise verpflichtet, das Geld aus dem Stipendium für Bücher oder Unterlagen zu investieren, bleibt der Beitrag anrechnungsfrei.

Grundsätzlich gelten für dich nachfolgende Freibeträge (ab dem Wintersemester 2024/25):

  • Grundfreibetrag: 353 Euro
  • Zusätzlicher Freibetrag pro Kind: 850 Euro
  • Zusätzlicher Freibetrag mit Ehepartner:in: 850 Euro
  • Zusätzlicher Freibetrag bei Waisenrente: 270 Euro
  • Zusätzlicher Freibetrag bei Stipendium: 300 Euro
  • Zusätzlicher Freibetrag bei Härtefällen: 390 Euro

Ein Härtefall liegt bei dir vor, wenn du an einer privaten Hochschule mit Studiengebühren studierst. Dein Freibetrag wird dann um 390 Euro pro Monat erhöht. Die Gebühren für staatliche Hochschulen (Semesterbeiträge) sind hier nicht inkludiert.

Wichtig: Als Bezieher:in von BAföG hast du keine Möglichkeiten, Wohngeld oder Bürgergeld zu beantragen. Im BAföG ist eine Pauschale für die Finanzierung deiner Wohnung bereits enthalten.

Eine junge Studentin mit Rucksack-Tasche. Mit BAföG studiert es sich leichter.

Höchste Förderung: So viel BAföG bekommst du maximal!

Die Höhe deines gewährten BAföGs hängt von deinen Einkünften und anderen Faktoren ab. Wird dir der Maximalsatz zugestanden, darfst du dich über 934 Euro pro Monat (inklusive Krankenkassenzuschuss) freuen. Ab dem Wintersemester 2024/2025 erhöht sich dein BAföG-Anspruch auf 992 Euro pro Monat. Was zunächst viel klingt, ist im Studium oft trotzdem ziemlich wenig. Um Lernmaterial, Essen und Wohnung zu finanzieren, braucht es ein bisschen mehr.

Sonderfall: Bis zu deinem 25. Lebensjahr kannst du bei deinen Eltern familienversichert sein. Du bekommst dann nur maximal 812 Euro pro Monat, da du keine Aufwendungen für Sozialversicherungen hast.

Wenn du bei deinen Eltern lebst, reduziert sich dein maximaler BAföG-Anspruch, da du keine Pauschale für die Miete erhältst. Wir haben dir in der nachfolgenden Tabelle die Maximalwerte für BAföG ab dem Wintersemester 2024/2025 aufgelistet.

Studierende im Haushalt der Eltern:

  • Maximalbetrag im Studium: 534 Euro
  • Zuschlag für Krankenkasse: 137 Euro
  • Zuschlag für eigene Kinder: 160 Euro pro Kind

Studierende im eigenen Haushalt:

  • Maximalbetrag im Studium: 855 Euro
  • Zuschlag für Krankenkasse: 137 Euro
  • Zuschlag für eigene Kinder: 160 Euro pro Kind

Starthilfe im Studium – ohne Rückzahlung möglich?

Das Wintersemester 2024/2025 bringt eine weitere Neuerung mit sich. Du hast die Möglichkeit, einmal 1.000 Euro Studienstarthilfe in Anspruch zu nehmen, die du nicht zurückzahlen musst. Voraussetzungen hierfür sind, dass entweder du selbst oder deine Eltern Leistungen wie Wohngeld, Sozialgeld, Bürgergeld oder Kinderzuschläge empfangen haben.

Den Antrag auf die Studienstarthilfe stellst du online beim BAföG-Amt, hast dazu aber erst ab September 2024 die Möglichkeit. Hier musst du nicht nur die Immatrikulationsbescheinigung vorlegen, sondern auch den Leistungsbescheid von Bürgergeld oder anderen Sozialleistungen.

So bekommst du BAföG trotz hohem Einkommen deiner Eltern

Nicht alle Studierende haben ein gutes Verhältnis zu ihren Eltern und so kann es bei der Antragstellung für BAföG zu Schwierigkeiten kommen. In Sonderfällen hast du die Möglichkeit, elternunabhängiges BAföG zu beantragen. Die Einkünfte deiner Eltern spielen dann keine Rolle.

Beispiele, wann du diese Möglichkeit hast, sind:

  • Dein Alter: Sollte dein Studium erst nach deinem 30. Lebensjahr beginnen, ist das Einkommen deiner Eltern nicht mehr relevant für den Antrag auf BAföG. Ihre Unterhaltspflicht ist bereits beendet.
  • Kein Unterhalt: Sind deine Eltern zwar unterhaltspflichtig, bezahlen aber nicht für dich, kann dir BAföG gewährt werden. Du trittst in diesem Fall den Unterhaltsanspruch an das Amt ab, die sich das Geld von deinen Eltern zurückholen kann.
  • Berufstätigkeit: Hast du vor Beginn deines Studiums bereits fünf Jahre oder länger in einem Beruf gearbeitet, hast du Anspruch auf elternunabhängiges BAföG. Sollte zu den fünf Jahren eine Ausbildung gehören, verlängert sich die Arbeitspflicht auf sechs Jahre.

Antrag auf BAföG stellen – so klappt es!

Sofern du die Voraussetzungen für BAföG erfüllst, stellst du beim Amt den entsprechenden Antrag. Es ist wichtig, dass du deine Unterlagen vollständig einreichst und dabei so früh wie möglich beginnst. Bist du an der Hochschule Fresenius immatrikuliert, profitierst du von unserer Zusammenarbeit mit meinBAföG. Wir verraten dir weiter unten, welche Vorteile das hat und wie es funktioniert.

Der früheste Zeitpunkt für die Antragstellung ist, wenn du den Ort deines Studiums kennst. Du kannst bereits vor der Zusage deiner Hochschule einen Antrag stellen und später die Daten der Immatrikulation übermitteln.

Der späteste Zeitraum sollte der erste Monat deines Studiums sein, denn du hast keinen rückwirkenden Anspruch! Versäumst du die rechtzeitige Antragstellung, gehst du für die verstrichenen Monate leer aus.

Tipp: Bis zur Gewährung von BAföG können ein oder zwei Monate vergehen. Du kannst Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter halten. Manchmal werden Härtefallanträge dann schneller bearbeitet.

Checkliste für den BAföG-Antrag – diese Unterlagen brauchst du

Insgesamt besteht der BAföG-Antrag aus bis zu neun Formblättern, die du aber nicht alle ausfüllen musst. Hier kommt es auf deine individuelle Situation an. Wir stellen dir die Formblätter vor und verraten dir auch, wann du sie benötigst:

  • Formblatt 1: Dieses Formblatt ist für den Erstantrag erforderlich und muss von allen Studierenden ausgefüllt werden, die noch kein BAföG erhalten haben.
  • Formblatt 2: Dieses Dokument füllst du aus, wenn du als Schüler:in Anspruch auf BAföG hast.
  • Formblatt 3: Hier bescheinigst du das Einkommen deiner Eltern. Das Formblatt ist immer dann nötig, wenn du kein elternunabhängiges BAföG beantragst.
  • Formblatt 4: Hast du eigene Kinder, kannst du mit diesem Formblatt den Kinderbetreuungszuschlag beantragen.
  • Formblatt 5: Das Dokument ist nach dem 4. Semester als Leistungsnachweis erforderlich und daher nur für Folgeanträge relevant.
  • Formblatt 6: Hiermit stellst du einen Antrag auf Auslands-BAföG, das Formblatt ist wichtig, wenn du ein Semester außerhalb der Heimat verbringen möchtest.
  • Formblatt 7: Verändert sich dein Einkommen oder das deiner Eltern oder Ehepartners, füllst du dieses Dokument aus.
  • Formblatt 8: Soll das BAföG-Amt für die ausstehenden Unterhaltsleistungen deiner Eltern in Vortritt gehen, ist dieses Formblatt erforderlich.
  • Formblatt 9: Es ersetzt ab dem zweiten Antrag (Folgeantrag) das Formblatt 1 und ist dann immer auszufüllen.

Diese Dokumente gehören zusätzlich zu deinem BAföG-Antrag:

Nachdem du den Antrag ausgefüllt hast, musst du deine Angaben mit Belegen dokumentieren. Erforderlich sind:

  • Mietbescheinigung
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Kontoauszüge zum Nachweis von Vermögen (letzte drei Monate)
  • Steuerbescheide von Ehepartner:innen oder Eltern
Flexibel bleiben und online Antrag auf BAföG stellen.

Tipp: BAföG über meinBAföG.de beantragen und innerhalb von 30 Minuten abschließen

An der Hochschule Fresenius bieten wir dir die Möglichkeit, deinen Antrag über meinBAföG.de zu stellen und damit wertvolle Zeit zu sparen. Im Schnitt verbringen Studierende fünf Stunden und mehr damit, alle Merkblätter des Antrags vollständig auszufüllen. Mit meinBAföG.de funktioniert es in 30 Minuten.

Nutze den Live-BAföG-Rechner, um sofort zu ermitteln, wie viel BAföG dir zusteht. Nachdem du dich mit deiner Handynummer und einem Wunschpasswort registriert hast, kannst du direkt mit der Antragstellung starten. Du erhältst eine Checkliste für alle erforderlichen Nachweise direkt online.

Wenn du dich von der GEZ-Gebühr befreien lassen möchtest, warten im System von meinBAföG.de bereits die fertigen Anträge auf dich. Solltest du weitere Fragen haben, steht dir eine persönliche Kontaktperson zur Seite. Auch Folgeanträge stellst du nach 12 Monaten ganz bequem online.

Wie lange wird BAföG gewährt?

Nach deinem Antrag gewährt das BAföG-Amt dir maximal 12 Monate lang Unterstützung. Ist dein Bewilligungszeitraum abgelaufen, ist ein Folgeantrag erforderlich. Auch diesen kannst du über meinbafög.de ganz einfach online in kürzester Zeit stellen.

Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit. Bei einem Bachelorstudium sind sechs Semester üblich, bei einem Masterstudium zwei bis vier Semester. Relevant sind die Prüfungsordnungen deiner Hochschule und deines Studiums.

Wichtig: BAföG wird leistungsorientiert gezahlt. Du musst daher ab Beginn des fünften Semesters nachweisen, dass du an ausreichenden Seminaren und Kursen teilgenommen hast und dass deine Zwischenprüfungen erfolgreich sind. Dein Ziel muss sein, dein Studium während der Regelstudienzeit zu schaffen und nicht unnötig lange BAföG zu beziehen.

Entscheidest du dich für einen Fachwechsel, hast du bis zum vierten Semester die Möglichkeit dazu. Deine BAföG-Bezugsdauer beginnt in diesem Fall von vorn, du darfst die volle Regelstudienzeit in Anspruch nehmen. Auch hier gibt es zum Wintersemester 2024/2025 eine wichtige Änderung – du hast bis zum fünften Semester die Chance zu wechseln.

Bildungskredit zur Überbrückung

Manchmal musst du nach Ablauf der Regelstudienzeit noch einige Monate bis zum eigentlichen Studienabschluss überbrücken. Du hast jetzt die Möglichkeit, einen Bildungskredit vom Bundesverwaltungsamt zu beantragen. Ausgezahlt wird er über die KfW-Bank, die Besonderheit sind günstigere Konditionen als bei einem klassischen Studienkredit.

Gut zu wissen: Ab der 29. BAföG-Reform (24/25) erhalten alle Studierende die Möglichkeit, ein flexibles Semester in Anspruch zu nehmen. Damit bekommst du die Chance, ein Semester weiter BAföG zu erhalten, selbst wenn die Förderungshöchstdauer bereits erreicht ist.

Kann ich die Förderdauer mit BAföG verlängern?

Im Idealfall schaffst du dein Studium auf Anhieb und musst dir keine Gedanken über das Ende der Förderdauer machen. Manchmal gibt es aber triftige Gründe, warum dein Studium länger dauert und du es nicht pünktlich abschließt. Die gute Nachricht ist, dass du verschiedene Möglichkeiten hast, die Förderdauer kurzfristig zu verlängern. In folgenden Fällen ist das möglich:

  • Prüfung nicht geschafft: Selbst engagierte Studierende können im Hinblick auf die Prüfung plötzlich versagen. Solltest du einmal einen zweiten Anlauf brauchen, hast du ein halbes Jahr länger Anspruch auf BAföG. Das gilt sogar dann, wenn die verpatzte Prüfung für dein Abschlusszeugnis nicht relevant ist.
  • Kinder: Bist du während des Studiums schwanger und/oder erziehst dein Kind, gewährt dir das BAföG-Amt auf Antrag länger Zuschüsse.
  • Krankheiten: Warst du während deines Studiums durch eine langwierige und schwere Krankheit nicht in der Lage, an Prüfungen teilzunehmen, kann sich dein BAföG-Anspruch verlängern. Auch eine anerkannte körperliche und geistige Behinderung kann dich dazu ermächtigen, länger BAföG zu erhalten.
  • Sonstige Gründe: Manchmal gibst du dein Bestes und dann tauchen äußere Umstände auf. Wenn aufgrund von Chaos an der Hochschule oder von dir nicht beeinflussten Gründen ein Abschluss des Studiums in der Regelstudienzeit nicht möglich war, wird dir länger BAföG gewährt.
  • Sonderfall Auslandssemester: Absolvierst du während deines Studiums ein Auslandssemester, gehört das nicht zu deiner Regelstudienzeit. Während dieser Zeit hast du Anspruch auf Auslands-BAföG und kannst somit gemütlich deine Scheine im Ausland machen, ohne dass du Zeitdruck verspürst.

So viel BAföG musst du nach deinem Studium zurückzahlen

BAföG ist kein grenzenloses Geschenk, einen Teil der erhaltenen Leistungen musst du an das BAföG-Amt zurückzahlen. Dabei gilt die Regel, dass du mindestens 50 % der Förderung geschenkt bekommst. Eine weitere Regel besagt, dass die zurückzuzahlende Summe niemals über 10.010 Euro liegen darf, unabhängig von der erhaltenen Höhe des BAföGs.

Die Rückzahlung ist klar geregelt und beginnt fünf Jahre, nachdem du dein Studium erfolgreich beendet hast. Während dieser Zeit hast du die Möglichkeit, dir ein Einkommen aufzubauen und Rücklagen zu bilden. Die Rate ist auf 130 Euro pro Monat festgelegt, gezahlt wird vierteljährlich.

Solltest du auch nach fünf Jahren noch weniger verdienen als den Freibetrag (ab dem Wintersemester 2024/2025 liegt er bei 1.690 Euro), kannst du einen Antrag auf Aussetzung deiner Rückzahlung stellen. Du musst in diesem Fall dein Einkommen nachweisen und kannst Freibeträge für Ehepartner:innen und Kinder beantragen. Zinsen entstehen auch dann nicht, wenn du die Rückzahlung verlängerst oder aussetzt.

Tipp: Zahlst du dein BAföG nicht in Raten, sondern in einer Summe zurück, erlässt dir der Staat einen Teil deiner Schulden. Sind deine Schulden hoch (Maximalgrenze), ist ein Nachlass von bis zu 2.100 Euro möglich. Es gibt eine offizielle Nachlasstabelle, die dir verrät, wie viel Rabatt du bei frühzeitiger und einmaliger Rückzahlung erhältst.

Was passiert, wenn du keinen Anspruch auf BAföG hast?

Deine Eltern verdienen zu gut, dein:e Ehepartner:in hat ausreichend Einkommen und das BAföG-Amt hat deinen Antrag abgelehnt. Die Einkommensgrenzen sind oft sehr eng gesteckt, nur weil sie überschritten werden, heißt das nicht, dass du dein Studium problemlos finanzieren kannst. Die gute Nachricht ist, dass du dein Studium auch ohne BAföG finanzieren kannst.

Es gibt beispielsweise die Option, ein Stipendium zu beantragen. An der Hochschule Fresenius bieten wir dir ein hausinternes Stipendium an, aber auch allgemeine Programme wie das Deutschlandstipendium können dir 300 Euro Extrageld pro Monat liefern.

Lehnt das BAföG-Amt deinen Antrag aufgrund des hohen Einkommens deiner Eltern ab, hast du Anspruch auf Unterhalt (unter 30 Jahre). Es besteht von Amts wegen außerdem die Möglichkeit, dass das BAföG-Amt Vorauszahlungen leistet. Deine Eltern bleiben dann zwar verpflichtet zu zahlen, du musst dich darum aber nicht kümmern. Hierfür ist ein gesondertes Formblatt beim BAföG-Antrag nötig.

Eine weitere Alternative sind Studien- und Bildungskredite. Anders als klassische Bankkredite erhältst du das Geld hier nicht in einer Summe, sondern in monatlichen Teilbeträgen. Du hast also ein regelmäßiges Einkommen, das dir deinen Unterhalt sichert. Bedenke aber, dass du bei einem Kredit die volle Summe nebst Zinsen zurückzahlen musst. Auch hier hast du jedoch Zeit bis nach dem Einstieg in den Beruf, sodass du dich finanziell nicht schon um Studium ruinierst.

Tipp: Studierst du berufsbegleitend, hast du dein (Teil)-Einkommen durch das Gehalt gesichert. Wenn du Vollzeit studierst, kannst du zusätzlich einen Nebenjob ausüben. Manchmal wird hierfür zwar dein BAföG gekürzt, du profitierst aber als Werkstudent:in beispielsweise auch von dem Wissen, das du dir im Job aneignest.

Bist du unsicher bezüglich der Finanzierung deines Studiums oder hast Fragen, wende dich an deine Studienbegleiter:innen und informiere dich umfassend!