Du hast Fragen?
Wir nehmen uns gerne Zeit für dich und beantworten deine persönlichen Fragen rund um ein Studium bei der Hochschule Fresenius.
Ein Hochschulstudium ist immer mit Kosten verbunden. Neben Studiengebühren oder Semesterbeiträgen musst du Bücher, Arbeitsmaterialien und vieles mehr anschaffen und hast mitunter Fahrtkosten zur und von der Hochschule. Die meisten Kosten, die während eines Studiums anfallen, kannst du steuerlich geltend machen. Deshalb gilt immer: alle Quittungen und Rechnungen aufbewahren. Wir erklären dir, worauf du noch alles achten musst.
Es gibt eine ganze Reihe von Dingen, die du während eines Hochschulstudiums bezahlen musst. Neben deinen ganz normalen Lebenshaltungskosten wie Miete, Lebensmittel und Versicherungen sind insbesondere die folgenden Kostenpunkte relevant:
Die Kosten, die während deines Studiums auf dich zukommen, lassen sich in drei Kategorien einteilen: Sonderausgaben, Werbungskosten und “Aufwendungen der privaten Lebensführung“. Letztere werden steuerlich leider nicht berücksichtigt. Sie umfassen insbesondere deine Mietnebenkosten, private Einkäufe und Freizeitausgaben.
Die anderen Kosten hingegen kannst du steuerlich geltend machen. Wichtig ist, dass du weißt, welche Kosten in welche Kategorie gehören. Hier macht der Gesetzgeber Unterschiede, je nachdem, ob es sich um dein Erststudium oder dein Zweitstudium handelt. Darauf gehen wir im nächsten Absatz genauer ein. Als Faustregel gilt: Werbungskosten sind unbegrenzt abziehbar, während Sonderausgaben nur bis 6.000 EUR jährlich abgesetzt werden können.
Für einige Kostenpunkte gelten zudem Pauschbeträge, etwa für Bewerbungen. Hier darfst du 2,50 EUR pro Online-Bewerbung und 8,50 EUR pro postalischer Bewerbung pauschal geltend machen. Für Fahrtkosten und Exkursionen gilt die Pendlerpauschale, die aktuell bei 0,30 EUR pro Kilometer liegt.
Je nachdem, ob dein aktuelles Hochschulstudium dein Erst- oder Zweitstudium ist, gelten andere steuerliche Regelungen. Dafür müssen wir jedoch zunächst klären, wann ein Erststudium vorliegt und wann ein Zweitstudium.
Grundsätzlich gilt dein Hochschulstudium nur dann als Erststudium, wenn du vorher noch keinen berufsbildenden Abschluss erworben hast. Das heißt, du hast noch keine Berufsausbildung abgeschlossen und kein Studium beendet.
Im Erststudium kannst du Sonderausgaben in Höhe von bis zu 6.000 EUR pro Jahr abziehen. Dabei werden Aufwendungen nur in dem Kalenderjahr berücksichtigt, in dem sie auch angefallen sind. Der sogenannte Verlustvortrag ist noch nicht möglich. Werbungskosten kannst du an dieser Stelle noch nicht abziehen.
Befindest du dich gerade im Masterstudium oder hast du vor deinem Bachelorstudium bereits ein Studium oder eine Berufsausbildung abgeschlossen? Dann absolvierst du gerade ein Zweitstudium!
Steuerlich bietet das Zweitstudium gegenüber dem Erststudium einige Vorteile. So kannst du deine realen Studienkosten in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Übersteigen deine Ausgaben die Einnahmen, ist ein Verlustvortrag möglich. Diesen kannst du womöglich in späteren Berufsjahren steuermindernd nutzen. Im Zweitstudium machst du deine Studienkosten nicht mehr als Sonderausgaben geltend.
In einem dualen Studium arbeitest du parallel zu deiner Zeit an der Hochschule. Zwar gilt das duale Studium formal als Erststudium (es sei denn, du hast bereits ein Studium oder eine Berufsausbildung absolviert), dennoch kannst du hier Werbungskosten geltend machen.
Das liegt daran, dass die Kosten direkt mit deiner beruflichen Tätigkeit im Unternehmen zusammenhängen. So kannst du die Studienkosten unbegrenzt in der Steuererklärung angeben.
Übrigens: Diese Regelung gilt auch für ein berufsbegleitendes Studium, etwa an der Hochschule Fresenius!
Grundsätzlich wird ein Fernstudium wie ein herkömmliches Studium vor Ort behandelt. Je nachdem, ob du bereits ein Studium oder eine Ausbildung abgeschlossen hast, gilt das Studium entsprechend als Erst- oder Zweitstudium. Dennoch gibt es hier Besonderheiten.
Da du keinen festen Standort hast, werden mitunter höhere Reisekosten fällig. Du kannst diese Reisen zur Hochschule als Dienstreisen von der Steuer absetzen. Dazu gehören neben Fahrtkosten auch Übernachtungskosten und Verpflegungskosten. Für Letztere gibt es übrigens eine Pauschale, die du nutzt.
Viele Studierende finden es sehr praktisch, dass es möglich ist, die Studienkosten von der Steuer abzusetzen. Einen kleinen Haken gibt es hier jedoch: Die Kosten kannst du nur dann absetzen, wenn du sie selbst bezahlt hast!
Gerade im Erststudium finanzieren viele Eltern ihren Kindern die Studienkosten. Zumindest die Semesterbeiträge oder Studiengebühren werden von ihnen übernommen. Das bedeutet jedoch, dass sie nicht als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzbar sind. Grundsätzlich gilt: Nur der:die Studierende selbst kann die Studienkosten steuerlich geltend machen.
Anstelle eines Nebenjobs greifen manche Studierenden auf ein Stipendium zurück, um ihr Studium zu finanzieren. Das hat den Vorteil, dass sie sich voll und ganz aufs Studium konzentrieren können, ohne parallel arbeiten zu müssen. Die Einnahmen durch ein Stipendien sind in vielen Fällen steuerfrei, etwa beim beliebten Deutschlandstipendium. Wichtig ist, dass das Stipendium den folgenden Kriterien entspricht:
Es ist ganz einfach möglich, die anfallenden Kosten rund um das Studium von der Steuer abzusetzen. Prinzipiell ist es empfehlenswert, teure Anschaffungen oder Exkursionen in das Zweitstudium zu verschieben, um die volle Höhe der Ausgaben absetzen zu können.
Auch im Erststudium kannst du bis zu 6.000 EUR geltend machen, wenn du das Studium selbst bezahlst. Wichtig ist, dass du deine Steuererklärung pünktlich abgibst, um von den Möglichkeiten zu profitieren.
Es ist fast immer ratsam, sich professionelle Hilfe von Steuerberater:innen oder der Lohnsteuerhilfe zu holen, wenn man den Überblick verliert. Diese helfen auch bei Unklarheiten, was steuerlich geltend gemacht werden kann oder eben nicht.
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