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Hintergrund
Der Senat wählt den/die Präsident:in und die Vizepräsident:innen der Hochschule und berät das Präsidium in Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung, die die gesamte Hochschule betreffen. Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind die Präsidentin, die Dekan:innen der Fachbereiche sowie Vertreter:innen der Professor:innen, der Studierenden, der administrativ-technischen und der wissenschaftlichen Mitarbeitenden. Mitglieder mit beratender Stimme sind die Vizepräsident:innen.
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