Ihre Ansprechpartnerin
Marion Schild
Koordinatorin Deutschlandstipendium
Hochschule Fresenius
Limburger Straße 2
65510 Idstein
Die Hochschule Fresenius möchte junge talentierte Menschen ermutigen und dabei unterstützen, ein Studium zu ergreifen und erfolgreich abzuschließen. Gleichzeitig sollen sie auch die Möglichkeit haben, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Das Stipendium wird zur Hälfte von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Verbänden oder Stiftungen finanziert. Die andere Hälfte zahlt der Bund.
Die Bewerbungsfrist für den Förderzeitraum 01.09.2025 bis 31.08.2026 ist abgelaufen. Alle Informationen zur Bewerbung für den Förderzeitraum 01.09.2026 bis 31.08.2027 werden ab Mitte April 2026 an dieser Stelle veröffentlicht.

Die Bewerbungsphase Deutschlandstipendium läuft vom 1. Mai bis zum 31. Mai eines Jahres. Wann Sie sich in diesem Zeitraum bewerben, spielt für die Vergabe der Stipendien keine Rolle. Die Auswahl beginnt erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Sie werden von uns über den weiteren Ablauf informiert. Bis dahin bitten wir um ein wenig Geduld.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können Sie sich, wenn Sie an der Hochschule Fresenius immatrikuliert sind oder kurz vor der Aufnahme eines Studiums an der Hochschule Fresenius stehen, d.h. zum nächsten Wintersemester ein Studium an der Hochschule Fresenius aufnehmen möchten und Ihr unterzeichneter Studienvertrag bereits vorliegt.
Ich studiere im Fernstudium/ Aufbaustudium/ Zweitstudium. Kann ich mich bewerben?
Ja. Alle an der Hochschule Fresenius angebotenen Studiengänge sind förderungsfähig.
Ich bin im Förderungszeitraum im Urlaubssemster (nicht Auslandssemester). Kann ich gefördert werden?
Nein. Während der Zeit einer Beurlaubung vom Studium wird das Stipendium nicht gezahlt.
Kann ich nach einem Jahr, in dem ich bereits ein Deutschlandstipenium erhalten habe, auch weiter gefördert werden?
Ja, Sie können sich für eine Weiterförderung bis max. zum Ende der Regelstudienzeit bewerben. Bitte reichen Sie hierfür die in der jeweiligen Ausschreibung geforderten Unterlagen ein.
Wird es auch eine Auswahlrunde zum Sommersemester geben?
Nein. Die Stipendienvergabe erfolgt gegenwärtig nur zum Wintersemester für 12 Monate.
Mein Studium endet zum Ende des Wintersemesters, also nach 6 Monate Förderzeit. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, eine Förderung ist in diesem Fall ausnahmsweise auch für nur 6 Monate möglich. Für das Sommersemester wird in diesem Fall ein:e Nachrücker:in benannt, der:die das Stipendium ebenfalls ausnahmsweise für nur 6 Monate erhält.
Welcher Notendurchschnitt sollte für die Bewerbung auf ein Stipendium mindestens vorhanden sein?
Vergeben wird das Deutschlandstipendium an Studierende mit überdurchschnittlichen Leistungen in Schule, Studium und/oder Beruf; diese überdurchschnittlichen Leistungen werden insbesondere nachgewiesen durch eine Schul-Abschlussnote von 2,0 oder besser bzw. bei Studierenden durch einen Leistungsdurchschnitt von 2,0 oder besser.
Ich habe gerade Abitur gemacht und schreibe mich zum nächsten Wintersemester an der Hochschule Fresenius ein. Kann ich mich bewerben?
Ja, sofern Sie bereits Ihren Studienvertrag unterzeichnet haben. Bitte reichen Sie uns in diesem Fall eine unterzeichnete Kopie Ihres Studienvertrages ein. Eine Bewerbung ohne unterzeichneten Studienvertrag ist leider nicht möglich.
Ich habe bei der Onlinebewerbung meine Unterlagen unvollständig hochgeladen, wie gehe ich nun vor?
Falls Sie nicht alle in der Ausschreibung geforderten Unterlagen über das Onlineportal hochgeladen haben, müssen Sie Ihre Bewerbung bitte erneut komplett starten. Andernfalls kann sie leider nicht berücksichtigt werden. Ein Nachreichen von Unterlagen außerhalb des Bewerbungsportals ist nicht möglich.
Ich erhalte bereits eine materielle Förderung. Kann ich mich bewerben ?
Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Wenn Sie bereits eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhalten, die durchschnittlich 30 € oder mehr pro Monat beträgt, können Sie kein Deutschlandstipendium erhalten.
Eine detaillierte Übersicht der zulässigen Förderungen bzw. unzulässigen Doppelförderungen finden Sie im Bereich „Gesetze und Richtlinien zum Deutschlandstipendium“ auf unserer Homepage.
Kann ich mich bewerben, wenn ich im Förderungszeitraum an einem ERASMUS-Austausch teilnehme?
Ja. Das Stipendium wird während eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthaltes innerhalb der Bewilligungsdauer fortgezahlt. Dies gilt im Rahmen des ERASMUS-Programms auch dann, wenn Sie gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom DAAD erhalten.
Ich erhalte BAföG. Wird das Stipendium darauf angerechnet?
Nein. Sie können beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Studierendenwerk (https://www.studierendenwerk-kassel.de) .
Das sagen unsere Stipendiat:innen
Die Hochschule Fresenius bietet zwei Möglichkeiten der Förderung an: Die Vollförderung eines Stipendiaten oder die Teilförderung in Kooperation mit anderen Unternehmen.
Das sagen unsere Fördernden
Ihre Ansprechpartnerin
Marion Schild
Koordinatorin Deutschlandstipendium
Hochschule Fresenius
Limburger Straße 2
65510 Idstein
Ihre Ansprechpartnerin
Marion Schild
Koordinatorin Deutschlandstipendium
Hochschule Fresenius
Limburger Straße 2
65510 Idstein