Einzelne Vertragstypen und gesetzliche Schuldverhältnisse

Einzelne Vertragstypen und gesetzliche Schuldverhältnisse

studymag

Tag für Tag werden hierzulande unzählige Verträge abgeschlossen. Da wäre es wenig praktikabel, wenn sich die Parteien jedes Mal miteinander darüber verständigen müssten, was denn eigentlich die zentralen Eckpunkte des jeweiligen Vertrages ausmacht. Darüber hinaus bestünde die Gefahr, dass schnell einmal etwas übersehen und zu regeln vergessen wird. Das BGB schafft hier wieder einmal Abhilfe. Im sogenannten Besonderen Schuldrecht ab § 433 BGB sind beispielhaft eine ganze Reihe von Schuldverhältnissen aufgelistet und mit den wichtigsten Eckpunkten beschrieben. Das schafft Rechtssicherheit für die Praxis.

Lernen Sie in diesem studymag einige ausgewählte vertragliche Schuldverhältnisse kennen, die gerade in der Praxis immer wieder eine große Rolle spielen. Schauen Sie sich dazu insbesondere den Kaufvertrag an. Das ist gewissermaßen so etwas wie der Prototyp, an dem sich eine ganze Menge lernen lässt. Die Erkenntnisse können Sie dann ganz einfach auf andere Vertragstypen übertragen, zum Beispiel auf den Dienstvertrag, den Werkvertrag, den Darlehensvertrag, den Mietvertrag sowie weitere Vertragstypen. Sicher ist Ihnen klar, dass es für bestimmte Vertragstypen besondere Regelungen bei den Leistungsstörungen gibt. Nutzen Sie gleich die Gelegenheit, den jeweiligen Besonderheiten etwas genauer auf Zahn zu fühlen.

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