Wer wird gefördert?
Unabhängig vom eigenen Einkommen und dem der Eltern fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Schüler im Alter von 18 bis 44 Jahren. Voraussetzung für die Gewährung eines Kredits ist der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft bzw. die Familienzugehörigkeit zu einer Person mit deutscher Staatsbürgerschaft sowie eine inländische Meldeadresse. Außerdem erhalten auch EU-Staatsbürger, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten und dort gemeldet sind oder Familienangehörige eines solchen EU-Staatsbürgers sind sowie Bildungsinländer und in Deutschland gemeldete Personen diese Förderung.
Wie hoch ist das Kreditvolumen?
Der monatliche Auszahlungsbetrag beläuft sich auf 100, 200 oder 300 Euro.
Wie sind Rückzahlung und Tilgungsphasen geregelt?
Während der Berufsfindungsphase gewährt die KfW eine Karenzzeit von sechs bis 23 Monaten. Das Darlehen muss innerhalb von 25 Jahren an die KfW zurückgezahlt werden. Zudem sind Sondertilgungen und Anpassungen (zweimal jährlich) der Rückzahlungsgegebenheiten an die persönlichen Gegebenheiten möglich.
Wie lange beträgt die Laufzeit?
Die Auszahlungsphase beläuft sich auf maximal zwei Jahre.
Wie hoch ist der Zinssatz?
Der Zinssatz des Studienkredits der KfW liegt je nach Laufzeit in einem Rahmen von einem bis drei Prozent im Jahr.
Welche Nachweise werden gefordert?
Für den Bildungskredit der KfW verlangt diese keine Sicherheiten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Voraussetzung für eine Förderung ist die Volljährigkeit und ein Höchstalter von 36 Jahren. Außerdem muss die Hochschule eine durch das BAföG anerkannte Institution sein.