Neue Professoren an der Hochschule Fresenius in München

Dr. Christina Rothhaar, Dr. Sybille Wahrenberger und Dr. Ulf Schmuckermeier wurden auf Antrag der Hochschule Fresenius, Fachbereich Wirtschaft & Medien, vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst zu Professoren berufen. Nun hielten sie ihre Antrittsvorlesungen am Campus in München.

München. „Leadership – Evidenzbasierte Prinzipien für das Selbstmanagement von Führungskräften“ lautete das Thema des Vortrags von Dr. Christina Rothhaar. Darin beschäftigte sie sich mit dem Thema Führung – insbesondere dem Selbstmanagement von Führungskräften. „Viele destruktive oder kontraproduktive Verhaltensweisen in der Mitarbeiterführung basieren immer noch auf dem fehlenden Wissen der Führungskräfte über nachgewiesene psychologische Effekte – und auf mangelnder Fähigkeit zu Selbstreflexion und Selbstmanagement“, schildert sie. Rothhaar verdeutlichte in ihrem interaktiven Vortrag anhand kleiner Erlebnisübungen drei wichtige Erkenntnisse der sozialpsychologischen Forschung und zeigte auf, welchen Unterschied diese für Führung und Kooperation im Unternehmen machen können. So kann die Erkenntnis, dass jeder Mensch seine Wirklichkeit subjektiv konstruiert, in logischer Konsequenz zu weniger Selbstüberschätzung, Anerkennung eigener Grenzen, größerer Empathie und zu mehr Delegation und Partizipation verhelfen. Die Kenntnis und Wahrnehmung unserer automatischen Reaktionen – insbesondere in schwierigen und belasteten Situationen – kann zu mehr Impulskontrolle und besseren Lösungen führen. Der sogenannte „Self-fulfilling-Prophecy“-Effekt ist nutzbar, um eigene Anteile in unbefriedigenden Situationen besser wahrzunehmen und wirkungsvollere Abhilfe zu schaffen, als wenn man sich auf das Verhalten des anderen fokussiert. „Wandel zu besserer Führung und Zusammenarbeit in Unternehmen gelingt in dem Maße, wie wir bei uns selbst anfangen“, so das Fazit von Christina Rothhaar.

Dr. Sybille Wahrenberger gewährte in ihrer Vorlesung Einblicke in das Konsumverhalten mittels apparativer Verfahren. Unter dem Aspekt, dass Zeit aus Sicht der Konsumenten als immer knappere Ressource betrachtet wird und der technologische Wandel nicht nur für zusätzliche Geschwindigkeit sorgt, sondern auch die Angebotsvielfalt erhöht, bekommt das Thema Aufmerksamkeit noch größere Bedeutung. Apparative Verfahren, wie Eye-Tacking oder die Elektroenzephalografie zeigen anschaulich auf, dass der Konsument von heute gelernt hat, relevante Inhalte in kürzerer Zeit von irrelevantem zu unterscheiden. „Ein regelrechtes Abscannen von Informationen zeichnet sich deutlich ab“, bestätigte die Kommunikations- und Verhaltenswissenschaftlerin. „Gerade im Zuge steigender Konsumansprüche, ist es für Unternehmen wichtig, detaillierte Erkenntnisse Ihrer Zielgruppe zum Zeitpunkt der Rezeption zu sammeln“, so Wahrenberger. Neben den oben genannten Methoden kann im entscheidenden Moment mittels Hautwiderstandsmessung der Aktivierungsgrad einer Testperson gemessen werden oder eine Aufzeichnung von Primäremotionen auf Basis von Mimikanalysen erfolgen. „Es stehen uns verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die Aufmerksamkeitserregung zu messen und das Zusammenspiel von Aktivierungsgrad, emotionsgesteuerter Reizverarbeitung oder Involvementstärke zu analysieren, um Prognosen zum Kaufverhalten aufzustellen.“ Besonders interessant sei es jedoch, unterschiedliche (apparative) Ansätze zu kombinieren und zusammen mit klassischen Methoden oder Data Analytics einzusetzen, um ein tieferes Verständnis der komplexen menschlichen Verarbeitungsstrukturen zu bekommen.

„Geschäftsführer und Vorstände tragen eine große Verantwortung“, sagte Dr. Ulf Schmuckermeier zu Beginn seiner Antrittsvorlesung. Damit einher gehe auch ein großes zivil- und strafrechtliches Risiko, führte er weiter aus. Die Versicherungswirtschaft bietet zahlreiche Produkte an, um diese Risiken abzudecken. So gibt es Versicherungen, um zivilrechtliche Schadenersatzforderungen abzusichern oder für die Deckung der Strafverteidigungskosten. „Vor dem Abschluss solcher Policen gilt es, verschiedene Punkte zu beachten“, so der Jurist. Den Versicherungen werden am Markt je nach Anbieter teilweise sehr unterschiedliche Bedingungen zugrunde gelegt. Besonderes Augenmerk solle man neben der Deckungssumme auf die Ausschlüsse und die Höhe der Erstattung legen, die für Kosten des Strafverteidigers gezahlt wird. Schmuckermeier riet, alle möglichen Szenarien für Haftungsfälle für das jeweilige Unternehmen durchzuspielen. „Prüfen Sie, ob diese sich durch die angebotenen Verträge abdecken lassen oder ob Ausschlüsse greifen!“ Die gewünschte Versicherungssumme spiele natürlich eine wichtige Rolle für die Höhe der Prämie. Über eine Veränderung der Selbstbeteiligung könne man hier aber auch steuern. Sollte im Schadenfall die Versicherung die Leistung ablehnen, empfiehlt es sich aufgrund der Komplexität der Materie, die Angelegenheit durch einen spezialisierten Juristen prüfen zu lassen.