FACHBEREICHSRAT
Der Fachbereichsrat ist das höchste Entscheidungsgremium eines Fachbereichs und ist mit fachbereichsspezifischen Aufgaben, wie z. B. dem Beschluss von Prüfungs- und Zulassungsordnungen oder Berufungen, betraut. Er arbeitet Vorschläge zu Lehre und Forschung aus und legt sie dem Dekanat vor. Damit die Interessen aller im Fachbereich berücksichtigt werden, setzt sich der Fachbereichsrat zusammen aus dem Dekan als Vorsitzenden, Mitgliedern der Professorengruppe, Wissenschaftlichen Mitarbeitern sowie Studierenden.